Coaching, gefördert über den AVGS.

Ein Coaching bei mir kann über den AVGS, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, vollständig gefördert werden. Für das kostenlose Erstgespräch brauchst du noch keinen Gutschein. Danach erhältst du die Angaben zur passenden Maßnahme und Informationen für deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Nach der schriftlichen Bewilligung entstehen dir keine Kosten; die Abrechnung läuft über den AZAV-zertifizierten Träger verMITTELPUNKT.

Was ist der AVGS?

Der AVGS ist eine Fördermöglichkeit der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Mit ihm können zugelassene Coachings vollständig finanziert werden, wenn sie zu deiner beruflichen Situation und den Vorgaben des Gutscheins passen. Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Gefördert werden können sowohl Jobcoaching als auch Gründungscoaching.


1. Erstgespräch: Wir klären Ausgangslage, Ziel und Fördermöglichkeit.
2. Maßnahme und Unterlagen: Du erhältst die Angaben zur passenden Maßnahme und Informationen für deine Fachkraft.
3. AVGS beantragen: Du besprichst die Förderung mit deiner Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft und beantragst den Gutschein.
4. Gutschein einreichen: Nach Ausstellung reichst du den AVGS bei verMITTELPUNKT ein. Der Träger übermittelt die Unterlagen zur abschließenden Bewilligung.
5. Coaching beginnen: Nach der schriftlichen Bewilligung vereinbaren wir die ersten Termine.

Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Entscheidend ist, ob deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft das Coaching für deine berufliche Eingliederung als geeignet ansieht. Nachfragen lohnt sich, besonders wenn eine berufliche Neuorientierung oder Gründung konkret ansteht.

Vom Erstgespräch zur Bewilligung


Abrechnung über verMITTELPUNKT

Für AVGS-geförderte Coachings arbeite ich mit verMITTELPUNKT zusammen, einem AZAV-zertifizierten Träger in Berlin. Du arbeitest im Coaching mit mir; verMITTELPUNKT übernimmt die formale Einreichung, die Bewilligungsunterlagen und die Abrechnung.


Und worum geht es im Coaching?

Der AVGS ermöglicht dir den Zugang zu einem Coaching, das sich an deiner Situation orientiert: berufliche Neuorientierung, Gründung, Übergänge oder komplexe Entscheidungen. Mehr darüber, wie ich arbeite, liest du auf der 1:1-Coaching-Seite. Die Förderung regelt die Finanzierung, Inhalt und Richtung entwickeln wir aus dem, was du mitbringst.


FAQ

Muss ich schon einen AVGS haben, bevor ich mich melde?

Nein. Für das kostenlose Erstgespräch brauchst du keinen Gutschein. Antrag und Bewilligung folgen erst danach.

Wie läuft der Antrag ab?

Nach dem Erstgespräch erhältst du Angaben zur passenden Maßnahme und Informationen für deine Fachkraft. Du beantragst den AVGS, reichst ihn nach Ausstellung bei verMITTELPUNKT ein und wartest die schriftliche Bewilligung ab.

Was kostet mich das Coaching mit bewilligtem AVGS?

Mit der schriftlich bewilligten Maßnahme wird das Coaching vollständig über den AVGS finanziert. Du gehst nicht in Vorleistung.

Werden Jobcoaching und Gründungscoaching gefördert?

Beides kann gefördert werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Sollen wir reden?

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich.

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