AVGS-Coaching für Filmschaffende

Ich helfe dir, das Amt zu verstehen. Und dem Amt, dich zu verstehen.

Ich habe 24 Jahre in der Filmproduktion gearbeitet, angestellt, selbstständig und unternehmerisch. Den Umgang mit Arbeitsagentur und Jobcenter kenne ich aus eigener Erfahrung.
Mit bewilligtem AVGS ohne eigene Kosten. Auch privat buchbar.


Wenn dein Berufsalltag beim Amt erklärungsbedürftig wird

Typische Ausgangslagen:

  • Die nächste Produktion beginnt erst in einigen Wochen oder Monaten.
  • Dein Lebenslauf zeigt viele Produktionen und Arbeitgeber, aber kein für Außenstehende erkennbares berufliches Profil.
  • Deine zuständige Fachkraft kann Tätigkeit, Verantwortung oder Erwerbsform nicht passend einordnen.
  • Du verbindest Filmarbeit mit Anstellung, Selbstständigkeit oder einem eigenen Unternehmen.
  • Du willst ein zweites Standbein oder eine Gründung konkretisieren.
  • Du möchtest dein Kompetenzprofil und deine Positionierung schärfen.
  • Du prüfst, ob du in der Branche bleibst, dich neu aufstellst oder aussteigst.

Filmbranche und Amt

Ich kenne die Filmbranche ebenso wie die Anforderungen von Arbeitsagentur, Jobcenter und Versicherungen.

Ich habe als Beleuchter, Best Boy und Oberbeleuchter gearbeitet, haupt- und nebenberuflich und häufig in mehreren Erwerbsformen gleichzeitig. Meine Produktionen und Credits findest du bei Crew United.

Für die von mir entwickelten Berufsbilder für Filmbeleuchter habe ich Verantwortung, Kompetenzen und Karrierewege des Gewerks so beschrieben, dass sie auch außerhalb der Branche eingeordnet werden können.

Beda Mulzer, Job- und Gründungscoach und ehemaliger Oberbeleuchter

Im Coaching

Je nach Anliegen geht es um:

  • berufliches Ziel für die Zeit zwischen und neben Produktionen
  • Berufs- und Kompetenzprofil
  • Darstellung für Lebenslauf, Arbeitsagentur oder Jobcenter
  • zweites Standbein, Gründung oder neue Positionierung
  • Weiterbildung, Neuaufstellung oder Branchenwechsel
  • Kombination verschiedener Erwerbsformen
  • Entscheidung über Verbleib, Veränderung oder Ausstieg

Wichtig: Das Coaching ersetzt keine Rechtsberatung und kann keine Bewilligung eines AVGS garantieren.


Was der AVGS bedeutet

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann ein zugelassenes Job- oder Gründungscoaching finanzieren. Die konkrete Maßnahme muss zu deiner beruflichen Situation und zu den Vorgaben des Gutscheins passen.

Die Bewilligung liegt im Ermessen deiner zuständigen Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch.

Nach der schriftlichen Bewilligung entstehen dir für das Coaching keine eigenen Kosten und du gehst nicht in Vorleistung.

Der AVGS bezieht sich immer auf eine konkrete Maßnahme. Ziel, Umfang und Träger müssen zu den Angaben auf dem Gutschein passen.


Warum verMITTELPUNKT beteiligt ist

Für AVGS-geförderte Coachings arbeite ich mit verMITTELPUNKT zusammen, einem AZAV-zertifizierten Träger in Berlin.

Du arbeitest im Coaching mit mir. verMITTELPUNKT übernimmt die formale Seite: den AVGS einreichen, die Bewilligung mit Arbeitsagentur oder Jobcenter abwickeln und das Coaching abrechnen.


Vom Erstgespräch zum Coaching

  1. Kostenloses Erstgespräch: Ausgangslage, Ziel und Fördermöglichkeit.
  2. Maßnahme und Unterlagen: Du erhältst die Angaben zur passenden Maßnahme und Informationen für deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft.
  3. AVGS beantragen: Du besprichst die Förderung mit deiner zuständigen Fachkraft und beantragst den Gutschein.
  4. Gutschein einreichen: Sobald du den AVGS erhalten hast, reichst du ihn bei verMITTELPUNKT ein. Der Träger reicht die Unterlagen zur abschließenden Bewilligung ein.
  5. Coaching beginnen: Nach der schriftlichen Bewilligung vereinbaren wir die ersten Termine.

Wie lange die Bewilligung dauert, hängt von der zuständigen Stelle ab.


Häufige Fragen

Muss ich schon einen AVGS haben, bevor ich mich melde?

Nein. Ein AVGS ist für das Erstgespräch nicht erforderlich. Antrag und Bewilligung folgen erst danach.

Kann ein AVGS auch bei projektbasierter oder selbstständiger Arbeit infrage kommen?

Ja, grundsätzlich. Entscheidend sind deine berufliche Situation, das Ziel der Maßnahme und die Entscheidung deiner zuständigen Fachkraft.

Was kostet mich das Coaching mit bewilligtem AVGS?

Mit der schriftlich bewilligten Maßnahme wird das Coaching vollständig über den AVGS finanziert. Du musst nichts vorstrecken.

Kann ich das Coaching auch ohne AVGS buchen?

Ja. Das Job- oder Gründungscoaching ist auch privat buchbar.

Kann ich verschiedene Erwerbsformen gleichzeitig zum Thema machen?

Ja. Filmarbeit, Anstellung, Selbstständigkeit und eigene unternehmerische Vorhaben können Teil desselben Coachings sein.

Muss ich mich schon für Job- oder Gründungscoaching entschieden haben?

Nein. Das Anliegen kann berufliche Orientierung, eine Gründung oder beides betreffen.

Sollen wir reden?

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich.

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